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sein Wille geschehe

85 Sein Wille geschehe hätte hier vielleicht ein qualitativ bes- seres Urteil gebracht. Ich frage mich auch hier, ob in Obwal- den wirklich immer mit gleich lan- gen Ellen gemessen wird? So wurde seinerzeit beispielsweise unser Ge- genanwalt nachdem er vom Bundes- gericht (BGE 125 IV 17) wegen Falsch- beurkundung zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt wurde, von der Berufsaufsicht mit Samthandschuhen angefasst. Statt ihm das Anwalts- und Notariatspa- tent mindestens für eine gewisse Zeit oder ganz zu entziehen, hat man ihn lediglich mit einer Busse von Fr. 20000.– bestraft. Wie ich weiter dem Amtsbericht über die Rechtspflege des Kantons Obwaldens 1998/99 ent- nehme, fällt bei der Urteilsbildung für ihn zu Ungunsten aus, dass er bereits früher durch die Aufsichts- behörde, wegen diverser Verstösse gegen die Berufspflichten mit einer Busse belegt werden musste. 23. Was bleibt (zu hoffen)? Ja, das ist eine gute Frage. Wenn ich ganz ehrlich mit mir bin, kann ich sagen ich bin froh, dass wir für unsere Rechte gekämpft haben. Wenn ich zurückbli- cke, sehe ich einen Weg, auf dem viele unnötige Hindernisse liegen. Über die- se müssen alle steigen, egal wohin der Weg führt. Die Frage bleibt, wer für das Vorhan- densein dieser Hindernisse verant- wortlich ist? Und wir? Was haben wir gewonnen – oder verloren? Erfreulich ist die Tatsache, dass wir vor Bundesgericht in allen Punkten Recht bekommen haben. Dies ist aber trotzdem für uns kein Gewinn. Wir bekommen nur etwas, das uns zusteht und seinerzeit durch einen Vertrag rechtsmässig nota- riell beurkundet und zu unserem Schutz im Grundbuch eingetragen wurde. Verloren haben wir ein nicht wieder zu- rückzubringendes Gut. Fünf Jahre Le- bensqualität wurde uns durch das Ver- halten der Obwaldner Justiz entzogen. In diesen fünf Jahren war der Prozess ein uns täglich begleitendes Thema und belastete Beziehungen, Beruf und Ge- sundheit. Verloren haben wir in diesem Fall auch fast Fr. 60000.–. Dieser Be- trag ist uns als finanzieller Schaden verblieben, obwohl das Bundesgericht uns mit seinem Urteil zu 100% Recht gegeben hat und feststellte, dass die Obwaldner Gerichte in unserem Fall Bundesrecht verletzt haben. Im grossen Masse haben wir aber auf eine andere, noch wertvollere Art ge- wonnen. Unser Fall hat wahre Freund- schaften aufgedeckt und gefestigt. Neue Freundschaften sind entstanden.