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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 82 einfach sei. Das Obergericht befindet, dass sich bei diesem Strafverfahren recht komplexe Datenschutz- und auf- sichtsrechtliche Fragen stellen würden. Weil das ganze so schwierig ist, hat das Obergericht entschieden, dass eine Ver- fahrensdauer von neun Monaten «nicht unangemessen lang» sei und deshalb keine Rechtsverzögerung durch die a.o. Staatsanwältin gegeben sei. Statt Schutz gegen die monatelange Untätigkeit der a.o. Staatsanwältin zu erhalten, werden mein Notar und sein Büropartner zu je einer Busse von Fr. 300.– verurteilt, weil sie es in ihrer Rechtsverzögerungsbe- schwerde wagten, zu sagen was Sache ist. Ungeheuerlich! Für mich bleibt die Urteilsbegründung des Obergerichts ein Buch mit sieben Siegeln: Wie kann es erkennen, dass der Fall sehr komplex sei, ohne dass jemals Abklärungen durch die a.o. Staatsanwäl- tin getroffen wurden? Vielleicht schafften sie es, anhand der im Dossier vorhande- nen Telefonnummern und Adressen aller Beteiligten zu diesem Schluss zu kom- men? Gelassen können mein Notar und seine Partner jetzt abwarten, wie ihre eingereichten Strafverfahrens- anträge allenfalls doch noch weiter bearbeitet werden und die Rechts- verzögerungsbeschwerde durch das Bundesgericht beurteilt wird. Aus Er- fahrung empfehle ich ihnen falls nö- tig auch im Strafverfahren gegen die Mitglieder der Anwaltskommission, den Weg bis vors Bundesgericht zu gehen. Denn die statistischen Chan- cen, gegen ein Urteil aus Obwalden zu obsiegen stehen in keinem Kanton der Schweiz besser! 23. Gewinner und Verlierer Um es gleich vorweg zu nehmen, in un- serem Fall gibt es nur wenige Gewinner. Dazu zähle ich das Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben mit ihrer spe- ditiven Arbeitsweise und ihrem fundier- ten Urteil mir meine grundsätzlich posi- tive Einstellung zu unserem Rechtsstaat wiedergegeben. Zu den ganz grossen Verlierern gehören die im Prozess unterlegenen Erben. Bei ihnen kommen mir gemischte Gefühle hoch. Einerseits waren sie es, die leider schon sehr früh nach Karis Tod meinten, wir hätten zur Zukunft von Karis Haus- hälfte nichts zu sagen. Schlussendlich gehören sie aber für mich zu den gros- sen Verlierern, nicht nur weil ihnen die- ser Prozess grosse Kosten verursacht hat. Durch das Verhalten der Obwaldner Gerichtsinstanzen wurden sie in ihrer verrannten Ansicht evtl. bestärkt und ich könnte mir vorstellen, dass auch ihr Anwalt keine Anstalten machte, um sie vor grossen Kosten und einer Niederlag vor Bundesgericht zu warnen. Dieser hat es mehrmals geschafft, dass wäh- rend des Prozesses keine ausserge- richtliche Vereinbarung zustande kam. So hat er zweimal Minuten vor einer Vereinbarung, um den Prozess gütlich zu beenden, den Termin platzen lassen.