Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 80 Anfechtung der Verurteilung unseres Notars durch die Anwaltskommission ging, kennt er die verfahrene Situation in welche das Büro meines Notars, aber zwischenzeitlich auch die Gerichtsbe- hörden, geraten sind. Er möchte seine guten Dienste als Mediator zu Gunsten einer einvernehmlichen Lösung aller zur Verfügung stellen und die Sache nicht mit einem Urteil, sondern durch die Aufnahme von Vergleichsgesprä- chen mit allen involvierten Personen lösen. Alle Beteiligten stimmen diesem für einige Beteiligte plötzlich wie ein Rettungsring erscheinenden Vorschlag zu. Als Aussenstehender frage ich mich, wer diesen vermeintlichen Engel auf die Erde gesandt hat? Bevor der Mediator zur gemeinsamen Aussprache lädt, arbeitet er sich sehr gewissenhaft in die ihm zur Verfügung stehenden Dossiers ein. Das erlaubt ihm bei der Aussprache, den Oberge- richtspräsidenten, den Präsidenten der Anwaltskommission, sowie die a.o. Ver- hörrichterin darauf hinzuweisen, dass während und auch nach dem Prozess um unser Kaufrecht schwerwiegende Fehler gemacht wurden. So stellt er fest, dass ihr fatales Fehlurteil um unser Kaufrecht völlig realitätsfremd war und den Bezug zur Praxis vermissen lässt, seine schrift- liche Meinung habe ich in diesem Buch schon einige Male zitiert. Auch wurde gemäss seiner Beurteilung im Verfahren unser Anspruch auf rechtliches Gehör missachtet, indem das Kantonsgericht ohne bestehenden Parteiantrag ein Ur- teil fällte und es uns damit verwehrt blieb, zum Punkt «Formgültigkeit des Kaufrechts» vor Urteilsbildung Stellung zu nehmen. MeinenNotarundseinenPartner,welche in der Rechtsverzögerungsbeschwerde die Justiz erheblich kritisiert haben, for- dert er auf, trotz berechtigtem Frust über die vorliegende Situation sich in Zukunft zurückhaltender zu äussern. Daraufhin haben sich mein Notar und sein Partner, auch im Sinne eines ersten Schrittes für die in der Hitze des Gefechtes gegen den Obergerichtspräsidenten im Rahmen der Rechtsverzögerungsbeschwerde er- hobenen Vorwürfe schriftlich entschul- digt. Leider kann der Mediator zu diesem Zeitpunkt nur einseitige Schritte in Rich- tung Konfliktlösung erkennen. Statt Lösungen zu suchen werden vom Obergerichtspräsidenten neue Anschul- digungen und Forderungen in den Raum gestellt. Plötzlich soll man sich ent- schuldigen für kritische Aussagen gegen das Gericht, welche beispielsweise der Partner unseres Notars als Bürger und Politiker vor Jahren gemacht hat, als es um die Lohnerhöhungen unter anderem für die Gerichtspräsidien ging. Da stellt sich bei mir doch die Frage, was am An- fang war und wer was ausgelöst hat? Erst die Arbeitsweise und die Qualität der Obwaldner Gerichte hat uns zu Aus- sagen bewogen, welche problemlos zu belegen sind. Jetzt begreife ich, weshalb im Kanton Obwalden die Landsgemeinde seinerzeit leider abgeschafft wurde. Die Befürch- tung, für Äusserungen oder das Wahl- und Abstimmungsverhalten Nachteile erwarten zu müssen, scheint berechtigt gewesen zu sein und so haben es wohl viele Stimmberechtigte vorgezogen, ihre Meinung in geheimer Wahl und Abstim- mung an der Urne kund zu tun.