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sein Wille geschehe

79 Sein Wille geschehe men. Somit wäre nach fast neun Mona- ten wenigstens schon geklärt, gegen wen ermittelt werden müsste. Die a.o. Staatsanwältin hat sich auf Nachfrage hin offenbar erst einmal gemeldet und mitgeteilt, der Fall sei kompliziert und es stellten sich schwierige Rechtsfra- gen, weshalb die Bearbeitung der Sa- che eben länger dauere. Mein Notar und seine Anwaltskollegen sind nicht mehr bereit, weitere Verzöge- rungen im Verfahren zu akzeptieren. Die von der Anwaltskommission an sie ge- richteten Vorwürfe, welche zudem noch vor Rechtskraft gestreut wurden, sind zu gravierend, um die Sache einfach still- schweigend im Sand verlaufen zu lassen. Sie sind am gleichen Punkt wie ich in unserem Prozess vor knapp drei Jahren und prüfen, wie sie gegen die Untätigkeit in ihrem Verfahren vorgehen können. Sie haben sich deshalb entschlossen, gegen die a.o. Staatsanwältin beim Obergericht noch vor Jahresende eine Rechtsverzö- gerungsbeschwerde einzureichen. Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass auch das wieder mit viel Aufwand und Kos- ten verbunden ist, nur weil eine Stelle ihren Auftrag nicht erfüllt. Andererseits scheint mir dieser Schritt nötig, weil es sonst wieder heisst, man habe dieses Verhalten ja akzeptiert und hätte eine Beschwerde einreichen müssen, wenn man nicht einverstanden gewesen sei. Aber ich kann mir den Ausgang dieser Beschwerde aufgrund meiner Erfah- rungen schon jetzt vorstellen, denn: §1, «Der Chef hat immer Recht!» und § 2 «Sollte er einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!» Die Beschwerde erfolgt Ende Dezem- ber 2010. Mit der Rechtsverzögerungs- beschwerde im Nacken macht die a.o. Staatsanwältin etwas, bzw. eben nicht, denn sie teilt jetzt plötzlich mit, dass sie das Verfahren einzustellen gedenke, da sie keine strafbaren Handlungen erken- ne. Eine für mich als Laien ganz inter- essante Feststellung, da sie für diesen Entschluss keine Einvernahmen oder sonstige Beweisabnahmen durchgeführt hat und sie vor Wochen sich für ihre Un- tätigkeit noch damit rechtfertigte, der Fall sei eben sehr komplex. Zur gleichen Zeit rollt die Aktion «2-mal Weihnach- ten» übers Land! So nimmt auch die Rechtsverzöge- rungsbeschwerde ihren Lauf und lan- det auf dem Tisch des Obergerichts. Nach all den gemachten Erfahrungen beantragen mein Notar und sein Büro- partner, dass der uns bereits bekannte Obergerichtspräsident in den Ausstand treten soll. Dass er sich scheinbar über dieses Begehren entsetzt, erstaunt mich, ist er doch in meinem Prozess immer gerne selber aus eigenem An- trieb in Ausstand getreten. Hier möchte er scheinbar gerne an vorderster Front offiziell mitreden. Unerwartet meldet sich anfangs 2011 plötzlich der Jurist, welcher als a.o. Gerichtsschreiber des Verwaltungsge- richtes bei der Aufhebung des Urteils gegen unseren Notar beteiligt war. Wiederum wurde er durch den sich im Ausstand befindlichen Obergerichts- präsidenten als a.o. Gerichtsschreiber für die Bearbeitung der Rechtsverzöge- rungsbeschwerde meines Notars und seines Büropartners eingesetzt. Durch seine Tätigkeit im vormaligen Verfahren vor Verwaltungsgericht, als es um die