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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 6 Da wir uns jedoch gut mit der Möglich- keit anfreunden können, dass sein be- reits in Wilen wohnender Göttibub unser neuer Nachbar werden sollte, zumal wir eigentlich keine weitere Immobilie kau- fen wollen, machen wir vor versammel- ter Erbengemeinschaft das Angebot, auf unser Kaufrecht zu verzichten, jedoch unter dem Vorbehalt, dass wir ein Mit- spracherecht haben, wer später bei ei- nem allfälligen Verkauf oder Erbteilung neuer Eigentümer und Nachbar wird, dass somit das bestehende Kaufrecht der veränderten Situation angepasst wird. Die grosse Uneinigkeit unter den Erben und die Aussage einer Erbin, wir hätten dazu überhaupt nichts zu sagen, lässt uns schnell erahnen, dass hier einige Erben die Trauer schnell verarbeitet haben und jetzt bereits ums materielle Erbe kämpfen. Rasch wird uns in diesem Moment auch klar, dass einige dieser guten Bekannten nun zu entschlosse- nen Erben geworden sind, welche jetzt darauf aus sind, ein möglichst grosses Stück vom Erbkuchen zu bekommen. Wir sind über diese plötzliche Wende vor den Kopf gestossen, zumal wir ja vorgängig mit Karis in Wilen wohnender Schwester und ihrer Familie über Jahre ein freundschaftliches Verhältnis pfleg- ten. Deshalb wollten wir auch zugunsten ihres Sohnes auf unser Kaufrecht ver- zichten. Entsprechend bleibt uns nichts anderes übrig, als den Erben unser Kaufrecht anzuzeigen und beim Grund- buchamt Obwalden die Eigentumsüber- tragung zu verlangen. Karis Mutter und Bruder akzeptieren unsere Kaufrechts- ausübung sofort und stimmen dem Ei- gentumsübergang spontan zu. Anders seine beiden Schwestern und die Kinder seines vorverstorbenen Bruders: Sie verweigern die Unterschrift und bestrei- ten unser Kaufrecht unter Hinweis auf ein bestehendes Testament von Kari. Zu diesem Zeitpunkt sind wir sehr froh, dass wir vorgängig diesen Kaufrechts- vertrag mit Kari zusammen ausgearbei- tet haben. Der Umstand, dass wir den Kaufrechtsvertrag, wie vom Gesetz vor- geschrieben, notariell beurkunden und ins Grundbuch des Kantons Obwalden eintragen liessen, gibt uns Sicherheit. So können uns auch die uneinsichtigen Erben Karis nichts anhaben! DochdasböseErwachenkommtschnell. Das Grundbuchamt will das Kaufrecht nicht eintragen, wenn nicht die Unter- schrift aller Erben auf dem Tisch liegt. Scheinbar sind dem Grundbuchamt ein öffentlich beurkundeter Vertrag und die von ihm im Grundbuch vorgenommene Registrierung zu wenig sicher, um den Liegenschaftsübertrag zu vollziehen. Uns wird gesagt, das Grundbuchamt sei nur Registerstelle, der Inhalt eines Vertra- ges werde von ihm nicht geprüft, dafür seien die Richter zuständig. Eigentlich widerspricht dies der Tatsa- che, dass das Grundbuchamt den Ent- wurf des Kaufrechtsvertrages vorgän- gig prüfte und für in Ordnung erklärte und unser Kaufrecht später im Grund- buch auch eingetragen hat! So bleibt uns der Gang vor den Richter nicht er- spart.