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sein Wille geschehe

71 Sein Wille geschehe halt noch nicht abschliessend beurtei- len, er lässt aber wissen, dass ihm die- ses Vorgehen der Anwaltskommission auf den ersten Blick «sehr heikel» er- scheine und dass er sich bei den ihm nun zur Verfügung stehenden Informationen schwerlich vorstelle könne, dass ein sol- ches Vorgehen rechtmässig sei. Die von ihm noch benötigten Unterlagen werden ihm postwendend zugestellt. Der Daten- schutzbeauftragte stellt in Aussicht, die Angelegenheit in nächster Zeit zu prüfen und seine Beurteilung abzugeben. DieStelledesunabhängigenDatenschüt- zers war zum damaligen Zeitpunkt erst wenige Monate alt. Liest man die Home- page dieser Stelle, so darf man nicht nur wegen ihrer jungen Frische, sondern auch wegen der auf der Webseite ste- henden Eigenwerbung wie «unabhängig – partnerschaftlich – dienstleistungsori- entiert» auf einige Unterstützung hoffen. Nach ca. 3 Wochen erkundigen sich die Fragesteller nach dem Bearbeitungs- stand ihrer Anfrage. Wegen Abwesenheit sei der Datenschutzbeauftragte nicht anwesend, sagte sein Stellvertreter, er werde sich jedoch nächste Woche mel- den. Zwei Monate später erlaubt man sich nochmals schriftlich nachzufragen, wieder bleibt eine Antwort aus. Ich sel- ber muss mich wehren, dass nicht schon wieder der Verdacht aufkommt, dass ge- wisse Leute hier scheinbar doch nicht ganz unabhängig und dienstleistungs- orientiert sind. Als der Datenschutzbe- auftragte auf eine erneute schriftliche Anfrage, einen Monat später wieder nicht reagiert, wird mein Verdacht stärker. Erst eine weitere Nachfrage fünf Monate nach dem ersten Kontakt, welche in einem eingeschriebenen Brief erfolgt, lässt den Beauftragten dann doch noch aufschre- cken. Er meldet sich und entschuldigt sich, dass er wegen beschränkten per- sonellen Ressourcen an Grenzen gestos- sen sei, zudem habe er die Priorität im vorliegenden Fall falsch eingeschätzt. Er will nun aber, wie er schriftlich ver- sichert, die Anfrage zeitnah erledigen. Überbeschäftigt?