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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 70 Die Anwaltskommission ist die kantonale (staatliche) Aufsichtsbehörde über die im Kanton Obwalden praktizierenden Rechtsanwälte. Sie prüft, entwe- der auf Anzeige oder von Amtes wegen, ob die ihrer Aufsicht unterstellten Rechtsanwälte die Berufsregeln, welche sich aus dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit von Rechtsanwälten (Anwaltsgesetz) ergeben, einhalten. Als Präsident dieser Kommission amtet derzeit der Kantonsgerichtspräsi- dent II. Im Rahmen der Analyse des Falles im Jahre 2011 im Rahmen einer Rechts- verzögerungsbeschwerde (dazu später) wurde von einem Anwalt und Notar, welcher sich als ausserordentlicher Gerichtsschreiber mit dem ganzen Fall beschäftigt hat, dazu folgendes festgehalten: «Aus meiner Sicht wurden im Entscheid der Anwaltskommission die haft- pflichtrechtlichen Konsequenzen für den Notar Dr. Robert Ettlin zu ‚salopp’ erledigt. Ein Haftpflichtprozess ist für einen selbständig erwerbenden No- tar und Anwalt eine schwere Belastung. Im kleinräumigen Kanton Obwalden ist eine unsorgfältige Arbeitsweise eines Notars schnell in aller Munde. Wer vertraut schon einem Notar, der im Rufe steht nichtige Rechtsgeschäfte vor- zubereiten und öffentlich zu beurkunden?» 19. Datenschutzbeauftragter, aber für wen? Zurückblickend muss ich zugeben, dass ich relativ naiv in unseren Gerichtsfall eingestiegen bin. Zu gross waren damals meine Erwartungen an unsere Gerichts- behörden sowie deren Aufsicht. Gleich muss es wohl dem Büropartner unseres Notars ergangen sein, als er erstmals mit dem kantonalen Datenschutzbeauf- tragten Kontakt aufgenommen hat. Er will vom gemeinsamen Datenschüt- zer der Kantone Ob- und Nidwalden so- wie Schwyz wissen, ob es aus Sicht des Datenschutzgesetzes zulässig ist, dass nicht rechtskräftige Entscheide, welche auch sensible und persönliche Angaben von Personen enthalten, die mit Verfah- ren von anderen Behörden nichts zu tun haben, an eben diese Behörden weiter- gegeben werden können. So geschehen im Entscheid der Anwaltskommission Obwalden gegen unseren Notar und sei- ne beiden Partner. Er erzählt mir von einem mühseligen Kontakt mit dem Da- tenschützer. Anfang Oktober 2009 unterbreitet das Büro unseres Notars dem Datenschüt- zer seine Fragen per E-Mail. Unerwartet rasch, nämlich schon am nächsten Tag, meldet sich der Datenschutzbeauftragte per Telefon und fordert weitere Informa- tionen an. Selbstverständlich kann der Datenschutzbeauftragte den Sachver-