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sein Wille geschehe

67 Sein Wille geschehe sich auch Gerichte ganz gehörig irren können – auch und gerade wenn sie den- ken es besser zu wissen als alle anderen und deshalb «von Amtes wegen» tätig werden. Ich befürchte deshalb, dass sich auch hier wieder etwas Unvernünftiges zusammenbrauen könnte! Der Vorwurf gegen unseren Notar und seine beiden Mitinhaber der Anwalts- und Notariats- kanzlei lautet auf unberechtigte finan- zielle und idelle Prozessunterstützung, welche mit den Berufspflichten als An- walt bzw. dem Anwaltsgesetz nicht ver- einbar gewesen sei. Für mich macht es den Anschein, dass die Anwaltskommission der Ansicht ist, dass wir nur durch diese Unterstützung überhaupt den Gang vor das Bundes- gericht durchziehen konnten. Wenn es so ist, irren sie sich aber gewaltig. Um zu unserem Recht zu kommen hätte ich mein letztes Hemd gegeben. Dass auch im Kanton Obwalden Urteile schnell gefällt werden können, erfährt unser Notar, als ihm im Sommer 2009 das Urteil der Anwaltskommission zuge- schickt wird. Nach einigen Monaten liegt bezüglich dieser Prozessunterstützung ein Urteil vor, in welchem auf etlichen Seiten sein Engagement für uns ausein- andergenommen wird. Die Anwaltskom- mission kommt zum Schluss, dass die Unterstützung von uns eine Verletzung von anwaltlichen Berufsregeln bedeutet hat und sanktioniert ihn dafür mit einem Verweis. Zudem soll er für das gegen ihn gerichtete Disziplinarverfahren Kosten von Fr. 800.– bezahlen. Die beiden anderen Verwaltungsräte der ettlin & partner advokatur und notariat ag kriegen gleichentags eingeschriebe- ne Post von der Anwaltskommission, in welcher ihnen mitgeteilt wird, dass auch gegen sie ein Disziplinarverfahren we- gen dieser gleichen Geschichte eröffnet werde. Für diese beiden ist es so, dass sie bereits bei der Verfahrenseröffnung gegen sie das spätere Urteil kennen, schliesslich wurde ihr Verwaltungsrats- kollege deswegen ja bereits abgeurteilt. Immerhin können sie sich noch zur Sa- che äussern, wofür ihnen entsprechende Fristen angesetzt werden. Scheinbar hat man sich im Kanton Obwalden jetzt wie- der daran erinnert, dass der Bürger ein Anrecht auf rechtliches Gehör hat. Als mir von unserem Notar dies alles er- zählt wird, komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus. In unserem Fall habe ich jahrelange Untätigkeit und Verzöge- rung erlebt und jetzt kann man plötzlich innert kürzester Zeit Kanonen in Stellung bringen und damit auf Spatzen zielen. Doch es kommt noch besser: In ihrem Jagdtrieb übersehen die Jäger schein- bar, dass in unserem Rechtssystem jeder Spatz ein Anrecht auf einen Rekurs hat, bevor er gebraten wird. Dass die Behör- den das gefällte Urteil über unseren No- tar an weitere Stellen verschicken, bevor es rechtskräftig wird, überrascht mich sehr, dass es später revidiert wird und zurückgezogen werden muss aber über- haupt nicht. Fast kommt mir wieder die Galle hoch, denn ich höre noch jetzt, wie während des Prozesses immer wieder gesagt wurde: «Wir können zum Verfahren erst Stellung nehmen, wenn es abgeschlossen ist», oder «die Gewaltentrennung verbietet es uns hier aktiv zu werden» etc. Jetzt aber