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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 62 17. Schadenersatzforderung Vor Weihnachten 2008 erhalten wir vom Regierungsrat Obwalden Bericht, dass er in Sachen Schadenersatzforderung einen Entscheid gefällt hat. Erstmals zeigen sich die Behörden von ihrer weichen Seite und eröffnen uns den Entscheid erst an- fangs des folgenden Jahres. Der Finanz- direktor als zuständiger Regierungsrat will uns damit Weihnachts- und Festtage nicht verderben, wie er uns später sagt. Auf 1½ Seiten steht im Beschluss des Regierungsrates, dass unsere Forderun- gen allesamt haltlos und unbegründet seien. Für mich heisst das, das Volk hat die uns bekannte Arbeitsweise und auch Falschurteile der Obwaldner Gerichte auch in Zukunft klaglos und auf eigene Kosten zu tragen. Den Gerichten über- gibt man den Persilschein, der sie auch in Zukunft zu allem Tun und Lassen le- gitimiert. Als Vorsteher des Finanzdepar- tements ist es seine Aufgabe, uns diesen Entscheid mitzuteilen. Ich bedaure es, dass nicht Mitglieder der Regierung, die sich nie für unsere Tragödie eingesetzt haben, uns den Entscheid eröffnen und uns dabei in die Augen schauen müssen. Der Finanzdirektor scheint von unserer Geschichte so betroffen zu sein, dass er uns spontan einen Betrag von Fr. 10000.– anbietet, den er privat aus seiner eigenen Tasche berappen will. Natürlich lehnen wir seine grosszügige Geste ab, uns geht es nicht primär um Geld, sondern dar- um, dass Verantwortung übernommen wird und Massnahmen getroffen werden, dass sich Gleichartiges in Zukunft nicht wiederholt. Auch nur schon eine ehrliche Entschuldigung der im Fall verantwortli- chen Personen hätte mich letztlich davon abgehalten, dieses Buch zu schreiben. Begleitet wird der Finanzdirektor vom Rechtskonsulenten des Kantons Obwal- den. Seine Aufgabe ist es uns den Ent- scheid des Regierungsrates juristisch zu begründen. Bei seinen Ausführungen horchen wir alle erstaunt auf: «Wir sind ja alle in der Geschichte befangen» oder «ihr habt ja jetzt die Genugtuung, dass das Bundesgericht das Urteil der Vorins- tanz korrigiert hat und die ganze Schweiz darüber lacht» oder «es können sich lei- der nicht alle Menschen entschuldigen» sind seine unerwarteten, aber träfen- den Sätze. Gegenüber unseren Freun- den vom Notariats- und Anwaltsbüro ettlin&partner, welche als weitere Scha- denersatz-Anspruchsteller eine Stunde vor uns in einem separaten Gespräch die nicht so frohe Kunde entgegennehmen müssen, fallen – wie wir später von ihnen erfahren – gleichartige Aussagen. Bei der Verabschiedung entschuldigt sich der Finanzdirektor, er bedaure, uns nicht eine bessere Kunde überbringen zu können. Falls er oder sein Departement Fehler in unserem Fall gemacht hätten, übernehme er dafür die volle Verantwor- tung. Aus unserer Sicht ist diese Ent- schuldigung – jedenfalls von ihm – nicht nötig. Respektvoll verabschieden wir uns von ihm. Obschon uns damit grosse Kosten ver- bleiben, welche wir nicht selber ver- ursacht haben, beschliessen wir den Entscheid des Regierungsrates nicht weiterzuziehen. Beeinflusst wird die- ser Entscheid, den Fall endlich abzu- schliessen, auch durch die Rechts- mittelbelehrung auf dem Beschluss