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sein Wille geschehe

47 Sein Wille geschehe Kopie des Bundesgerichtsurteils vom 12. Juni 2008 (Fortsetzung auf den nächsten Buchseiten). Persönliche Daten der Gegenpartei wurden abgedeckt. Dieses Vorgehen ist mehr als unüblich, ja sogar eine massive Verletzung unse- rer Verfahrensrechte im Prozess. Denn wir wurden niemals orientiert, dass das Kantonsgericht über einen neuen Sach- verhalt zu urteilen gedenkt, zu dem wir überhaupt keine Stellung nehmen konn- ten. Damit hat der Richter uns in wider- rechtlicher Weise das uns zustehende so genannte Rechtliche Gehör entzogen, ein sogar in der Bundesverfassung ver- brieftes Recht. Gravierend ist für mich die Tatsache, dass das Obergericht die- ses krasse Fehlurteil und die Verweige- rung des rechtlichen Gehörs, welches wie ich jetzt feststellen konnte, zu den Grundrechten des Bürgers gehört, lei- der bestätigt und damit geschützt hat. Spätestens hier hätte das Obergericht eingreifen und uns schützen müssen.