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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 46 So schreibt das Obergericht: «Das Urteil des Obergerichtes wurde vom Bundesgericht nicht als Fehlurteil qualifiziert, vielmehr vertrat das Bun- desgericht einfach eine andere Auffassung.» ten und sich damit mit dem gemachten Urteil des Obergerichtes identifizierten. In diesem Punkt darf ich dem Oberge- richt erstmals Recht geben. Etwas mehr Mühe habe ich, dann mit dem, was wei- ter im Urteil zur Kostenverteilung steht. So einfach scheint das zu sein. Obwohl das Bundesgericht im Urteil festhält, dass die Obwaldner Gerichte in unserem Prozess Bundesrecht verletzten und zu Unrecht angenommen haben der Begriff der ‚wertvermehrenden Aufwendungen‘ lasse sich nicht objektiv bestimmen, ist man sich hier keines Fehlers bewusst! Ich staune, mit wie wenig Objektivität hier gearbeitet wird, eine kritische Selbstein- schätzung scheint zu fehlen. Diese Rich- ter erwarten, dass man ihre Urteile ak- zeptiert, halten sich scheinbar selbst als fehlerlos und können revidierte Urteile des Bundesgerichtes nur soweit tolerie- ren, als das sie in diesen einfach eine an- dere Auffassung sehen. Der angerichtete Schaden ist riesen- gross. Die Bummelei der ersten Instanz und die beiden Falschurteile der Obwald- ner Gerichte haben uns während fast 5 Jahren einen grossen Teil unserer Le- bensqualität entzogen. Über Jahre hat man zu Unrecht mit den Urteilen der Vorinstanz verkündet, unser Notar sei nicht fähig, einen rechtsgültigen Kauf- rechtsvertrag abzufassen. Beziehungen und Freundschaften werden über lange Zeit einem grossen und unbegründeten Druck ausgesetzt. Der finanzielle Scha- den ist zudem erheblich, uns verbleibt, obschon wir den Prozess vor Bundes- gericht letztlich gewonnen haben, ein direkter finanzieller Schaden von fast Fr. 60000.– und über 400 in den Prozess investierte eigene Arbeitsstunden. Dem Büro unseres Notars entsteht bis dahin ein Schaden von gut Fr. 25000.– auf- grund ausgefallener Arbeitsstunden und dazu ein nicht wieder gutzumachender Imageschaden. Allein der materielle Schaden übersteigt damit ein Halbjah- ressalär eines Richters. Wir sind uns bewusst, dass uns die ent- zogene Lebensqualität niemand mehr ersetzen kann. Vielleicht zeigt aber jetzt jemand Grösse und entschuldigt sich für den angerichteten Schaden? Übernimmt jemand einen Teil der immer wieder ge- nannten «grossen Verantwortung» mit der gerade in dieser Zeit massgebliche Lohnerhöhungen für Regierungsräte und Richter gegenüber dem Stimmvolk begründet werden? Mit dem materiellen Schaden konfrontie- ren wir in der Folge das Obergericht und stellen entsprechende Schadenersatz- ansprüche an den Kanton Obwalden. Wir sehen uns dazu berechtigt, da das Kan- tonsgericht in erster Instanz ein wie sich nun gezeigt hat bundesrechtswidriges Urteil gefällt hat, ohne dass ein Antrag einer Partei dazu eingegangen ist.