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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 26 Handwerksbetriebes eindringen und al- les zerstören. Noch am gleichen Tag ver- lassen wir unser nun in kurzer Zeit kom- plett unbewohnbar gewordenes Haus und finden Unterschlupf bei einer guten Bekannten, welche uns ohne zu zögern sofort bei sich aufnimmt. Die Wut und der Frust auf die seiner- zeitige Ablehnung der im Gerichtsver- fahren verlangten verfahrensleitenden Massnahmen, welche uns den geplanten Bau von Schutzmassnahmen ermöglicht und uns damit das Unheil einer Überflu- tung erspart hätten, sind riesengross. Als ich die Verantwortlichen zur Rede stellen will, sagt man mir, wir seien sel- ber schuld, dass wir geflutet wurden, denn wir hätten gegen den damaligen Entscheid des Kantonsgerichtspräsi- denten OW ja keinen Rekurs erhoben. Scheinbar weiss man, dass Gerichtsent- scheide in unserem Kanton nichts wert sind und man dagegen Rekurs erheben muss. Mir war das so im Jahre 2003 lei- der nicht bekannt. Ein Feststellung aber, die für uns in Zukunft leider noch mehr zur Gewissheit wird. Die Schadenbehebung des Doppelhau- ses gestaltet sich sehr schwierig, da die Erben nicht bereit sind, auch nur einen Franken zu investieren, welche ja wieder wertvermehrende Aufwendungen wären und später auf den Kaufpreis aufgerech- net werden müssten. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als von der Versicherung nicht gedeckte Investitionen z.B. für die Optimierung der gemeinsamen Heizung, vollkommen selber zu tragen, wissend, dass falls wir den Prozess verlieren soll- ten, auch diese Investitionen verloren Ich? Ich kann doch nichts dafür. Das ist eure Schuld. Ihr habt keinen Rekurs gemacht!