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sein Wille geschehe

21 Sein Wille geschehe kurz vor seiner Pensionierung vorzu- werfen.» Für mich gestaltet sich die Rechtspfle- gekommission wie ein Verwaltungsrat, der die Oberaufsicht über die unterstell- ten Mitarbeiter hat. Bei solchen Sitzun- gen sind die Mitarbeiter normalerweise vielleicht eingeladen, um zu einzelnen, ganz bestimmten Fragen Stellung zu nehmen. Sicher sind die Angestellten aber nicht während der ganzen Sitzung als Sitzungsmitglieder anwesend. Dass der Obergerichtspräsident jedoch während der ganzen Sitzung anwesend ist, verhindert sicher auch, dass unser Fall von der Kommission kritisch hinter- fragt werden kann. Auch die viel zitierte Gewaltentrennung zwischen dem Par- lament (Legislative) und den Gerichten (Judikative) dürfte in einer solchen Kon- stellation gelitten haben. Langsam platzt auch dem Anwalt von Karis Mutter und Bruder der Kragen. So schreibt er dem Kantonsgerichtspräsi- denten OW im Februar 2005, dass 1½ Jah- re nach Abschluss des Schriftenwechsels ausser einem bemühenden Schriften- wechseln mit dem Einwohnergemeinde- rat Sarnen noch nichts geklärt sei. Nach 2½ Jahren, im Februar 2006, schreibt er: «Vorerst möchte ich meinem Befremden darüber Ausdruck geben, dass die rich- terliche Prozessleitung derart schlep- pend, um nicht zu sagen rechtsverzö- gernd, vorgenommen wird.» Und weiter: «Im Übrigen hat das Gericht zur Förde- rung des Verfahrens nichts vorgekehrt. Ein solches Verhalten ist mit einer effizi- enten Prozessführung und Urteilsfindung innert nützlicher Frist nicht verträglich.» Als ehemaliger Bezirksrichter in der Agglomeration Zürich schreibt er dem Kantonsgerichtspräsidenten OW, dass er sich gewohnt sei, dass Beweisaufla- gen alle gleichzeitig, Beweisaufnahmen auf ein Datum konzentriert und in ange- messener Frist vorgenommen werden. Er entsetzt sich, dass in Obwalden wie bei einem undichten tropfenden Wasser- hahn ein Prozessschrittchen nach dem andern erfolgt und dass Verfahren damit zwangsweise und viel länger als nötig auf die lange Bank geschoben werden. Zusehends merken wir, dass wir kei- ne Stellen finden, welche sich für uns einsetzt. Ich überlege mir, mit unserem Anliegen an eine grössere Öffentlich- keit zu gehen und dieser die hier offen- bar herrschenden Zustände näher zu bringen. Den nachfolgenden Brief sen- den wir ans Eidg. Justizdepartement, an alle Mitglieder des Regierungsrates, verschiedene Kommissionen und Ver- bände, den Kantonalparteien und etli- chen Kantonsräten, sowie zur Kenntnis auch dem Obergericht (siehe Seiten 22 bis 24). Die Reaktionen kamen nur von einigen Parteien mit dem Hinweis, dass man bei laufenden Verfahren nichts mache könne oder es bestehe Gewal- tentrennung und ihnen seien deshalb die Hände gebunden. Einzig die SVP Obwalden nimmt sich dem Fall kurzfristig an und stellt dazu im Kantonsrat verschiedene allgemei- ne Fragen zur geschilderten Thematik, welche uns aber, was zu erwarten war, nicht weiter bringen. Als Parteiloser, so muss ich mir selber eingestehen, darf ich aber auch keine weitere Unterstüt- zung der Parteien erwarten.