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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 20 geht man damit recht grosszügig um, ich komme später in diesem Buch auf die- sen Punkt zurück. Regierungsrat Wallimann gibt uns den Rat, bei der kantonalen Rechtspfle- gekommission vorzusprechen, denn diese Kommission sei es, welche die Gerichte überwache. Beim damaligen Präsidenten der Kommission werde ich mehrmals vorstellig. Er ermuntert uns, die Sachlage schriftlich der Kom- mission darzulegen, er werde sich für uns einsetzen. Als ich den von ihm er- betenen Brief an die Rechtspflegekom- mission verfasse, weiss ich noch nicht, mit welchen Worten der Kommissi- onspräsident diesen bei der nächsten Sitzung von Tisch fegen wird. Wenige Wochen später wird er zu unserem Anliegen folgendes sagen: «Ich stelle auch in meiner Tätigkeit (Anmerkung: der Präsident der Rechtspflegekom- mission ist selber Anwalt) fest, dass man nicht immer mit dem Richter ein- verstanden ist. Es können auch Fehler passieren. Das ist jedoch kein Grund, sogleich einzuschreiten». Mit diesen Worten setzt er sich (wie wir Monate später, das Protokoll der genannten Sitzung in unseren Händen haltend, zur Kenntnis nehmen müssen), wie versprochen für uns ein. Jahre später tritt er unter dem Slogen «Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit» in den Nationalratswahlkampf und wird dann auch mit diesem Versprechen gewählt. Dieses Versprechen irritiert mich sehr, mussten wir ihn doch leider anders ken- nen lernen. Überraschend ist auch, dass der Ober- gerichtspräsident scheinbar während der ganzen Kommissionssitzung anwe- send ist. Ich frage mich, ob damit über- haupt in dieser Aufsichtskommission, welche ja immerhin die Oberaufsicht über die Gerichte hat, freie Diskussi- onen mit dem notwendigen kritischen Hintergrund geführt werden können. Nicht unerwartet schützt der Oberge- richtspräsident denn auch seinen ihm unterstellten Richterkollegen mit den protokollarisch festgehaltenen Worten: «Es ist nicht fair, einem Richter dies Gut hören, aber nichts sagen und Augen zu!