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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 18 9. Wer hilft uns? Mehr und mehr merke ich, dass dem Kan- tonsgerichtspräsidenten OW die Prozess- führung entgleitet. Wiederholt erkundigt er sich auf Antrag des Gegenanwalts bei der Einwohnergemeinde Sarnen nach ei- nem Testament von Kari. Die Gemeinde Sarnen beantwortet die Anfragen post- wendend und verneint ein Vorhandensein eines Testamentes. Nach der wiederholten dritten Anfrage, ob nicht doch ein Testament bei der Ge- meinde hinterlegt sei, haben auch der Gemeindepräsident und der Gemeinde- schreiber genug vom Kantonsgerichts- präsidenten OW. Sie beschweren sich am 21. Dezember 2004 schriftlich und schreiben unter anderem: «Wir nehmen befremdet davon Kennt- nis, dass die Aussagen vom Gemein- deschreiber als Amtsperson in Zweifel gezogen werden. Will man der Gemein- de unterschieben, eine letztwillige Ver- fügung zu unterschlagen oder eine un- rechtmässige Handlung vorgenommen zu haben? Wir distanzieren uns in aller Form von allfälligen diesbezüglichen Aussagen. Sollte von einer der Parteien solche Unterstellungen vorliegen, wer- den wir uns vorbehalten, Strafklage ein- zureichen.» So wie ich es sehe zweifeln wohl die Ge- genpartei und ihr Anwalt daran, ob die Gemeinde ihrerseits nicht Testamente unterdrückt und sie schicken deshalb den Kantonsgerichtspräsidenten OW mit ihren Anträgen wiederholt, wie einen Schuljungen, zur Gemeinde um noch- mals und abermals nachzufragen, ob dort wirklich kein Testament hinterlegt sei. Bereits stelle ich mir die Frage, was wohl der Grund sein mag, dass der Kan- tonsgerichtspräsident OW so nach der Pfeife des Gegenanwaltes tanzt. Angst, Unsicherheit, Unfähigkeit …? Langsam haben wir genug von dieser Prozessführung und beginnen uns bei unserem Anwalt zu beschweren. Dieser erkundigt sich mehrmals beim Kantons- gerichtspräsidenten OW über den Ver- fahrensstand. So schreibt er uns anfangs 2005, fast zwei Jahre nachdem wir unse- re Klage eingereicht haben: «Ich habe mit dem Gerichtspräsidenten OW über die Si- tuation des Falles gesprochen. Er schien mir über die Aktenlage nicht sehr gut im Bilde zu sein.» Von einer Verzögerungs- beschwerde rät er uns ab, diese bringe sowieso nichts, da sich im Gericht sicher niemand gegenseitig auf die Füsse trete. Wir versuchen es auf eigene Faust di- rekt mit einem Gespräch mit dem Kan- tonsgerichtspräsidenten OW. Als ich ihn anrufe, lässt er sich im Gericht offenbar verleugnen, er sei nicht anwesend, sagt die nette Frau am Telefon. Sofort versu- chen wir es nochmals. Meine Partnerin ruft nun auf die gleiche Nummer mit ihrem Handy an und sagt der wiederum netten Frau, welche den Anruf entge- gennimmt, sie möchte den Kantonsge- richtspräsidenten OW sprechen, es sei privat. Nach kurzer Wartezeit meldet er sich am Telefon! Gestolpert über seine offensichtliche örtliche Abwesenheits- lüge lässt er sich aber nicht auf ein Ge- spräch über den zeitlichen Fortgang des Verfahrens ein.