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sein Wille geschehe

17 Sein Wille geschehe Nach der Zeugenaussage unseres No- tars vereinbaren die beiden Rechtsver- treter, dass man nochmals Vergleichs- verhandlungen führt, um die Sache doch noch vergleichsweise zu erledigen und allen Beteiligten weiteren Aufwand zu ersparen. Lieber spät als nie, das ist auch unsere Meinung. Da wir an einer baldigen Lösung des Prozesses inter- essiert sind, gehen wir auf verschiedene Forderung der Erben ein. Unsere An- wälte verhandeln direkt. Über die Ergeb- nisse informiert uns unser Anwalt und es kommt zu einem Termin, wo ein kon- kreter Vergleich unterschrieben und das Haus in einer ersten Phase an uns über- schrieben werden soll. Dabei sollten wir den im Kaufrechtsvertrag vereinbarten Kaufpreis bezahlen und der Richter soll- te nur noch entscheiden, ob dieser zu tief ist. Sollte das so sein, müssten wir diese Differenz noch nachbezahlen. Aus unserer Sicht eine faire Lösung. Plötz- lich kommt aber der Gegenanwalt mit neuen Forderungen und lässt diesen Vergleich erstmals platzen. Nochmals bieten wir Hand und gehen auf weitere Forderungen ein, doch fünf Minuten vor einem zweiten gegenseitig vereinbarten Termin zur Vergleichsunterzeichnung sagt der Gegenanwalt telefonisch er- neut ab. Für uns ist damit der Zeitpunkt gekommen auf weitere aussergerichtli- che Vergleichsgespräche zu verzichten. Ich kann mir gut vorstellen dass der Ge- genanwalt noch etwas Umsatzpotential im Fall sieht und zu einer Beilegung des Streites noch nicht bereit ist. Auf einen verkürzten Prozess und weniger Kosten hat er scheinbar im Auftrag seiner Man- danten verzichtet. Rechtsumkehrt!