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sein Wille geschehe

Sein Wille geschehe 16 den Testamentes herumzureiten. Zudem weiss ich, dass man sich durch Unter- drücken von Urkunden strafbar macht, weshalb es mich erstaunt, wie weit sich der Richter, aber auch der Gegenanwalt, mit ihren wiederholten Fragen zu einer eventuellen Testamentsunterdrückung aus dem Fenster lehnen. Ich bin über- rascht, wie Notar Robert Ettlin trotzdem die vielen Fragen mit dem gleichen In- halt ruhig und sachlich beantwortet. Die Einwohnergemeinde Sarnen hat sich ob den mehrmaligen Fragen zum gleichen Thema etwas mehr aufgeregt, doch dazu später. Ich fühle mich auch in meine Schulzeit, genauer gesagt in eine Diktatstunde, zu- rückversetzt: Der Kantonsgerichtspräsi- dent OW gibt der Gerichtsschreiberin und Protokollführerin Satz für Satz zu Proto- koll und wiederholt jeweils lehrmeiste- risch mehrfach Satzteil um Satzteil. Nach etwa fünf Stunden ist der Akt vorbei, Ro- bert Ettlin hat unter Eid ausgesagt, kein Testament für Kari erstellt und keines in seiner Obhut zu haben. Für diese Aussage hätten auch zehn Minuten gereicht, geht es doch nur um die Frage, ob Robert Ettlin ein Testament erstellt hat oder ob er für Kari ein solches aufbewahrt hat. Spätes- tens jetzt wird mir klar, warum Kantons- gerichtspräsident OW nachgesagt wird, er verwalte einen der grössten Berge im Kanton Obwalden, seinen Pendenzenberg. Diese Zeugenbefragung ist jedoch nur eine von vielen Verzögerungstaktiken, die der Gegenanwalt und der Kantonsgerichts- präsident OW scheinbar für eine erfolgrei- che Prozessführung wählen. Aus welchen Gründen auch immer? Der Kantonsge- richtspräsident OW geht willig auf alle nur möglichen Anträge der Gegenpartei ein. Auch dem Antrag der Gegenseite, wei- tere Abklärungen im Hinblick auf den Verkauf von Karis Dreifamilienhauses zu machen, bei dem wir wie erwähnt nie beteiligt waren, folgt der Kantons- gerichtspräsident OW. Begründet wird dies damit, dass Kari wegen Einnahme von starken Medikamenten nicht mehr zurechnungsfähig gewesen sei. Der Richter folgt diesem Antrag im Wissen darum, dass wir bei diesem Vertrag nie Vertragspartei waren, dass der Vertrag wesentlich später als unser Kaufrechts- vertrag begründet wurde und dieser da- mit grundsätzlich überhaupt nichts mit unserem hier zu führenden Prozess zu tun hat. Es hätte darum nicht einmal Mut gebraucht diesen Antrag abzuweisen. So wie ich es erlebe kommt es jedoch dem Kantonsgerichtspräsidenten OW gelegen, Karis Ärztin, welche ihn im Unispital in Zürich gegen seine Krebs- krankheit behandelte, als Zeugin zu be- fragen. Das ganze Prozedere scheint ihm wieder etwas Luft zu verschaffen. Da die Ärztin aber zu diesem Zeitpunkt bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist, stellt der Kantonsgerichtspräsident OW für all diese Abklärungen sogar ein Rechtshilfegesuch nach Deutschland!!! Wohlverstanden für Abklärungen zu einem Vertrag, in welchem wir nicht ein- mal involviert waren und die darum in diesem Prozess offenkundig absolut nicht relevant sind.