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sein Wille geschehe

11 Sein Wille geschehe Der Kantonsgerichtspräsident OW lehnt unsere verfahrensleitenden Anträge in der Folge ab. Das bedeutet für uns, dass wir ohne Zustimmung sämtlicher Erben keinen Hochwasserschutz er- stellen können, solange nicht das ganze Doppelhaus in unseren Besitz übergeht. Es ist ein grosses Risiko, das er damit eingeht, vielleicht im Wissen, dass wir eventuelle Folgen zu tragen haben und sicher nicht er? Ich bin überrascht, dass der Richter trotz einer mit Fotos von früheren kritischen Hochwasserereignissen gut dokumen- tierten Eingabe die Möglichkeit für den dringend nötigen Hochwasserschutz ablehnt. Diesen Entscheid könnte man zwar mit einem Rekurs an die obere Instanz weiterziehen. Doch ich bin be- reits müde von dieser undurchsichtigen Juristerei und verzichte auf einen Re- kurs. Dies auch in der Hoffnung, dass es Mutter Natur besser mit uns meint als der Kantonsgerichtspräsident OW. Eine Hoffnung, welche leider nicht eintrifft. Zudem möchte ich das Verfahren durch einen Rekurs nicht verzögern und gehe davon aus, dass in der Sache in abseh- barer Zeit ein Urteil ergehen sollte. Kantonales Gerichtsgebäude in Sarnen.